Trauung



Allgemeines

In der evangelischen Kirche ist die Trauung kein Sakrament, wohl aber eine sakramentliche Handlung, mit Handauflegung und Segen.

Auch die Trauung ist in ihrem Wesen ein Gottesdienst. Seinen besonderen Reiz bekommt er aus der Verbindung der festen und traditionellen Form mit der persönlichen Zuspitzung auf das zu trauende Paar.

Über den festlichen Charakter hinaus ist die kirchliche Trauung für die Ehe ein bedeutungsvolles Ereignis:

Mit der Eheschließung auf dem Standesamt werden bestimmte Rechte erworben, aber auch besondere Verpflichtungen und Verantwortung übernommen. Diese haben die Ehepartner gemeinsam zu tragen.

Die kirchliche Trauung kann hier Entscheidendes leisten:

Im Traugottesdienst wird das Glück, aber auch die Verantwortung des neuen Lebensabschnitts vor Gott gebracht. Die neue Verbindung wird im Gottesdienst auf besondere Weise öffentlich gemacht und öffentlich gefeiert. Dank und Bitten für die Ehe werden gemeinsam vor Gott gebracht.  Insbesondere der Trauspruch kann zudem als Leitwort die Ehe begleiten und  ermutigen, die eingegangenen Verpflichtungen auch zu tragen.

Die kirchliche Trauung ist so eine Feier der neuen Gemeinschaft durch Gottes Segen und Zuspruch Entlastung erfährt.

Wenn Sie ihre Hochzeit planen...

beziehen Sie den Pfarrer/die Pfarrerin bitte gleich in die Terminabsprachen mit ein! Berücksichtigen Sie, dass auch er/sie bereits verbindliche Termine oder Urlaubspläne haben kann, die eine kirchliche Trauung komplizierter machen als notwendig.
Deswegen: Wenn Sie den Entschluss gefasst und einen Tag ins Auge gefasst haben, melden Sie sich beim Pfarramt, am besten noch ehe sie den Raum für die Feier gemietet haben.

Vorbereitung des Traugottesdienstes

Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes sind meistens zwei Treffen erforderlich: Beim ersten Termin geht es hauptsächlich um formale Fragen und Angaben für Formulare, weil auch die Trauung eine Amtshandlung ist, die gut dokumentiert werden muss. Der mögliche Ablauf des Gottesdienstes wird besprochen und erste Ideen für die individuelle Ausgestaltung gesammelt.

In der Zeit bis zum zweiten Treffen gilt es dann, diese Ideen auszuarbeiten, den Trauspruch, Lieder  etc. auszuwählen. Dann wird der Ablauf in Einzelheiten genau besprochen und geplant, so dass die Trauung wirklich der gemeinsam gestaltete Gottesdienst wird.

Ablauf des Traugottesdienstes

Ein Traugottesdienst folgt in der Regel etwa folgendem Ablauf:

EINGANGSMUSIK

BEGRÜSSUNG

LIED

PSALM

ANSPRACHE

MUSIK oder LIED

LESUNG

TRAUFRAGE

RINGWECHSEL

TRAUSEGEN

MUSIK

FÜRBITTENGEBET

VATERUNSER

LIED

SEGEN

AUSGANGSMUSIK

Vorschläge für Trausprüche

Psalm 16, 11     Du tust mir kund den Weg zum Leben: Vor dir ist Freude die Fülle und Wonne zu deiner Rechten ewiglich.      

Psalm 17, 8       Behüte mich wie einen Augapfel im Auge, beschirme mich unter dem Schatten deiner Flügel.     

Psalm 23, 1       Der Herr  ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.         

Psalm 37,5        Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird's wohl machen.          

Psalm 73, 23+24           Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit Ehren an.       

Psalm 75, 2       Wir danken dir, Gott, wir danken dir und verkündigen deine Wunder, daß dein Name so nahe ist.          

Psalm 90, 17     Und der Herr, unser Gott, sei uns freundlich und fördere das Werk unsrer Hände bei uns.         

Psalm 103, 8     Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte.

Schon gewusst?

Alle sechs Jahre werden in rund 900 Gemeinden der EKKW die Kirchenvorstände gewählt, das nächste Mal am 29. September 2013. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidat/in aufgestellt werden.

 

 

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